Die AfD-Fraktion stellt für die Kreistagsitzung am 11 September 2023 folgenden Antrag:
Die Asyl- und Migrationspolitik verursacht seit langem hohe Kosten auf allen Ebenen. Beim Bund,
beim Land und bei den Kommunen. Auch der Haushalt des Kreistags wurde in der Vergangenheit
durch die Asylzuwanderung erheblich belastet. Zwar gab es Zuschüsse aus Berlin und Mainz, aber
diese waren nicht annähernd kostendeckend. Jahr für Jahr verblieben und verbleiben so erhebliche
Belastungen bei dem Kreis und damit letztlich bei den steuerzahlenden Bürgern.
Die kommunalen Spitzenverbände haben die Landesregierung aufgefordert, den Kommunen die
Ausgaben für die Asylzuwanderung vollständig zu erstatten. Nach ihren Berechnungen kostet die
Asylaufnahme für unsere Kreise, Städte und Gemeinden allein im Jahr 2023 300 Mio. Euro.
Erstattet werden davon gerade einmal 40 Prozent. Auf der Differenz von 180 Mio. Euro bleiben die
Kommunen sitzen.
Hinzu kommt, dass die Landesregierung die vom Bund für Flüchtlinge zur Verfügung gestellten
Gelder nur zu einem Teil weitergibt. Bereits von der Integrationspauschale, die der Bund von 2016
bis 2021 zahlte, hat sie mehr als die Hälfte vereinnahmt. Auch von den jetzt an Rheinland-Pfalz
zugewiesenen 163 Mio. Euro für die Asylaufnahme reicht die Landesregierung lediglich 121,6 Mio.
an die Kommunen weiter. Die restlichen 40 Mio. behält sie für den Landeshaushalt ein.
Dieses Vorgehen ist aus Sicht des Kreistags nicht akzeptabel. Wir erwarten eine vollständige
Weitergabe aller Asyl-Zuschüsse an die Kommunen und die Erstattung sämtlicher Asylkosten durch
das Land. Es kann nicht sein, dass unsere Bürger am Ende wieder einmal mit höheren Steuern für
die Versäumnisse der Politik aufkommen müssen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt folgende Resolution und fordert in diesem Sinne die Landesregierung auf:
- die vom Bund für Aufnahme und Integration von Flüchtlingen zur Verfügung gestellten Gelder
ohne Abzüge an die Kommunen weiterzugeben, - die asylbedingten Vollkosten der Kommunen für das Jahr 2022 und die folgenden Jahre nach
betriebswirtschaftlichen Methoden zu ermitteln, - den Kommunen die Differenz zwischen den für 2022 ermittelten Vollkosten und den bisher
erfolgten Erstattungen für 2022 bis Jahresende 2023 zu begleichen, - den Kommunen ab 2023 die ermittelten Vollkosten jeweils bis zum 1. September des Folgejahres
zu erstatten.
Kosten bei Annahme des Antrags: Keine
Mit freundlichen Grüßen
Ursule Barendrecht.
Vorsitzende der AfD Kreistagfraktion